Vorsorge-Ultraschall

In der Schwangerenvorsorge sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:

  • 09. - 12. SSW: Messen der Länge und positiver Herzaktion und Festlegen des Geburtstermines.
  • 19. - 22. SSW: Feststellung von Größe, Gewicht, Fruchtwassermenge und Plazentasitz

Der in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehene Ultraschall  im II. Trimester ist erweitert worden, so dass wir sehr viel umfassender schwerwiegende Fehlbildungen ausschließen können. Der erweiterte Basis-Ultraschall ist wesentlich umfangreicher und zeitaufwändiger.

Beurteilt werden:

  • die zeitgerechte Entwicklung des Kindes
  • die äußere Körperkontur (Bauch und Rücken)
  • innere Organe (Lage von Herz und Magen, Herzkammern, Blase)
  • Kopf und Hirnstrukturen
  • 29. - 32. SSW: Feststellung von Größe, Gewicht, Fruchtwassermenge und Plazentasitz.

Findet sich bei einer dieser Untersuchungen ein auffälliger Befund oder liegt für die Schwangerschaft ein erhöhtes Risiko vor, werden weitere Untersuchungen veranlasst:  Dazu gehören z.B. der spezielle Ultraschall zum Ausschluss von kindlichen Veränderungen (DEGUM Stufe II)  oder die Dopplerultraschalluntersuchung.